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   BayObLG, 22.10.2003 - 2 ObOWi 551/03   

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https://dejure.org/2003,12691
BayObLG, 22.10.2003 - 2 ObOWi 551/03 (https://dejure.org/2003,12691)
BayObLG, Entscheidung vom 22.10.2003 - 2 ObOWi 551/03 (https://dejure.org/2003,12691)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 2 ObOWi 551/03 (https://dejure.org/2003,12691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässiges Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft; Begriff der gröblichen und beharrlichen Pflichtverletzung; Grundsätze zum Augenblicksversagen

  • verkehrsrechtsforum.de

    Zur Erkennbarkeit einer Tempo-30 Zone und zum Vorwurf der fahrlässigen Geschwindigkeitsübertretung.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Erkennbarkeit einer Tempo-30 Zone

  • Judicialis

    StPO § 41 Abs. 2; ; StVG § 24; ; OWiG § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; StVO § 41 Abs. 2; ; StVO § 49

  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Erkennbarkeit einer Tempo-30 Zone - Vorwurf der fahrlässigen Geschwindigkeitsübertretung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrverbot - Augenblicksversagen in Tempo-30-Zone

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 2 ObOWi 551/03
    a) Ein "Augenblicksversagen" könnte zu einem Absehen von einer sonst gebotenen Ahndung mit einem Fahrverbot wegen gröblicher oder beharrlicher Pflichtverletzung führen; Denn die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zum Augenblicksversagen entwickelt hat (BGHSt 43, 241), gelten entsprechend auch für die Fälle beharrlicher Pflichtwidrigkeiten, da die Grundkonstellationen in beiden Fallgruppen einander entsprechen (OLG Hamm VRS 97, 499; OLG Köln DAR 2003, 183; BayObLG Beschluss vom 28.5.2001 - 2 ObOWi 212/01).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 2 ObOWi 551/03
    Andererseits (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 279) wurde ein Berufen auf ein Augenblicksversagen wegen vorherigen Sorgfaltswidrigen Verhaltens bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 59 km/h verneint.
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 367/57

    Zur Annahme von Erfolgskausalität

    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 2 ObOWi 551/03
    Grundsätzlich müssen Verkehrszeichen so aufgestellt sein, dass sie deutlich sichtbar und wahrnehmbar sind (BGHSt 11, 7/9; BayObLG VRS 54, 306; Hentschel Straßenverkehrsrecht 37.Auf1. § 39 StVO Rn.32 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.03.2000 - 2 Ss OWi 267/00

    Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in Tempo-30-Zone

    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 2 ObOWi 551/03
    So ist einerseits (OLG Hamm VRS 98, 452 = DAR 2000, 325) eine gefahrene Geschwindigkeit mit 63 km/h nicht ausreichend, um ein Augenblicksversagen entfallen zu lassen.
  • OLG Köln, 28.01.2003 - Ss 14/03

    Voraussetzung für die Verhängung eines Fahrverbotes; Ermessensausübung des

    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 2 ObOWi 551/03
    a) Ein "Augenblicksversagen" könnte zu einem Absehen von einer sonst gebotenen Ahndung mit einem Fahrverbot wegen gröblicher oder beharrlicher Pflichtverletzung führen; Denn die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zum Augenblicksversagen entwickelt hat (BGHSt 43, 241), gelten entsprechend auch für die Fälle beharrlicher Pflichtwidrigkeiten, da die Grundkonstellationen in beiden Fallgruppen einander entsprechen (OLG Hamm VRS 97, 499; OLG Köln DAR 2003, 183; BayObLG Beschluss vom 28.5.2001 - 2 ObOWi 212/01).
  • KG, 05.11.1987 - 3 Ws (B) 366/87

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 2 ObOWi 551/03
    Für Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen ist dieser Grundsatz jedoch eingeschränkt (vgl. KG VRS 74, 141).
  • KG, 23.05.2001 - 3 Ws (B) 207/01

    Anforderungen an die Darlegung der gefahrenen Geschwindigkeit bei Verurteilung

    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 2 ObOWi 551/03
    Eine Bewertung des Verhaltens als nur leicht fahrlässig kommt bei fehlender Ortskenntnis aber nur dann in Betracht, wenn sich nach den örtlichen Gegebenheiten eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufdrängte (KG VRS 101, 60).
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